Die Pflege von Angehörigen bzw. eine akut aufgetretene Pflegesituation im familiären Umfeld stellt oft eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar und kann Beschäftigte im Arbeitsalltag oder Studierende während des Studiums stark belasten.
Die Universität Erfurt möchte ihre Beschäftigten und Studierenden mit Pflegeaufgaben an dieser Stelle über verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten informieren.
Sie finden auf dieser Seite neben Ansprechpersonen und Infomaterialien u.a. auch Musterformulare.
Nutzen Sie die Gelegenheit und kommen Sie unbedingt vorbei, das Motto lautet “Wir haben was gegen Stress!”
Aus dem Pflegezeitgesetz bzw. dem Familienpflegezeitgesetz ergeben sich für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung verschiedene Möglichkeiten der Arbeitszeitreduzierung bzw. Freistellung. Hier erhalten Sie einen Überblick:
In einer akut auftretenden Pflegesituation können nahe Angehörige insgesamt bis zu 10 Tage pro Jahr - ohne Ankündigungsfrist - der Arbeit fernbleiben. In diesen 10 Tagen soll es Ihnen möglich sein, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen. In dieser Zeit entfällt der Entgeltanspruch; stattdessen besteht die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung von der Pflegekasse des nahen Angehörigen zu beantragen.
Voraussetzung ist eine akut aufgetretene Pflegesituation bzw. die Erhöhung der Hilfsbedürftigkeit (höherer Pflegegrad). Für die Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung braucht noch kein Pflegegrad festgestellt worden zu sein. Sie benötigen allerdings eine ärztliche Bescheinigung, nach der die Pflegebedürftigkeit mindestens dem von Pflegegrad 1 entspricht. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit vorzulegen.
Ärztliche Bescheinigung für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Bitte informieren Sie unverzüglich das Dezernat 2: Personal sowie Ihre/n Vorgesetzte/n über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung.
Für eine individuelle Beratung zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG steht Ihnen das Dezernat 2: Personal zur Verfügung.
Beschäftigte mit Pflegeverantwortung haben die Möglichkeit, sich für bis zu 6 Monate ganz oder teilweise (ohne wöchentliche Mindestarbeitszeit) ohne Bezüge von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen (mit mind. Pflegegrad 1) in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Anspruch auf Freistellung steht Ihnen auch für die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger Angehöriger in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung zu. In dieser Zeit kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragt werden, um die Einkommensverluste abzufedern.
Voraussetzung ist die Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK (Servicetelefon MDK Thüringen 03643 553 8202) über die Pflegebedürftigkeit sowie eine schriftliche Ankündigung über den voraussichtlichen Umfang sowie den Zeitraum der Freistellung.
Für die Inanspruchnahme von Pflegezeit gilt eine Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber von 10 Arbeitstagen. Diese gilt auch für entsprechende Freistellungen zur Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger.
Eine an die Familienpflegezeit (s. u.) anschließende Pflegezeit müssen Beschäftigte spätestens 8 Wochen vor Beginn der Pflegezeit ankündigen.
Musterformular Ankündigung Pflegezeit
Für eine individuelle Beratung zur Pflegezeit nach § 3 PflegeZG steht Ihnen das Dezernat 2: Personal zur Verfügung.
Um eine längere Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung sicherzustellen, gibt es für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung die Möglichkeit, sich für bis zu max. 24 Monate teilweise freistellen zu lassen (Teilzeit mindestens 15 Stunden pro Woche).
Wie bei der Pflegezeit besteht auch während der Familienpflegezeit ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, um die Einkommensverluste abzufedern.
Voraussetzung ist die Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK (Servicetelefon MDK Thüringen 03643 553 8202) über die Pflegebedürftigkeit sowie eine schriftliche Ankündigung über den voraussichtlichen Umfang der verringerten Arbeitszeit sowie den Zeitraum der Freistellung.
Wichtig: Spätestens 8 Wochen vor Beginn der Familienpflegezeit muss diese dem Arbeitgeber angekündigt werden.
Musterformular Ankündigung Familienpflegezeit
Für eine individuelle Beratung zur Familienpflegezeit nach dem FPfZG steht Ihnen das Dezernat 2: Personal zur Verfügung.
Checkliste für Freistellungen im Rahmen der Übernahme von Care-Arbeit
Pflegelotsin der Universität Erfurt
Bei Fragen rund um das Thema Pflege und Vereinbarkeit von Beruf und Pflege steht Ihnen die Pflegelotsin der Universität Erfurt im Gleichstellungs- und Familienbüro für eine vertrauliche Erstberatung gern zur Verfügung.
Hier finden Sie auch den Betrieblichen Pflegekoffer mit vielen Informationsmaterialien rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Bei Fragen zum Betrieblichen Pflegekoffer können Sie sich gern an die Pflegelotsin der Universität Erfurt wenden.
Hier haben wir Ihnen einige hilfreiche Dokumente zur Information bereitgestellt:
Pflegelotsin Universität Erfurt
Gleichstellungs- und Familienbüro
C03 - Lehrgebäude 1, Raum 0008
☎ +49 361 737-5065
[email protected]
Mit der Notfallmappe "Ich bin vorbereitet" der berufundfamilie Service GmbH bieten wir unseren Beschäftigten eine kostenlose konkrete Hilfestellung mit klaren Handlungsanweisungen, Links und Formularen, um Angehörigen im Pflegenotfall schnell einen Überblick über die wichtigsten persönlichen Dokumente zu verschaffen.
_______________________________________________________________________________________
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, insbesondere wenn Sie nicht (mehr) dazu in der Lage sind.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann jede Person bereits im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtliche Betreuungsperson bestellen soll. Diese Betreuungsperson hat die Angelegenheiten des bzw. der Betroffenen rechtlich zu besorgen. Dem betreuten Menschen soll damit die weitere Teilhabe und Teilnahme am öffentlichen Leben und am Rechtsverkehr ermöglicht werden. Er soll im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten können.
Patientenverfügung
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen.
Nähere Informationen, Formulare sowie Textbausteine für eine Patientenverfügung finden Sie hier.
Gern unterstützen und beraten wir Studierende auch zum Thema Pflege von Angehörigen. Das Dezernat 1: Studium und Lehre gibt dabei Auskunft zu Fragen der Beurlaubung, des Teilzeitstudiums, der Möglichkeit Langzeitstudiengebühren aufzuschieben sowie zu studienorganisatorischen Angelegenheiten.
Anne Zimmermann, M.A.
Allgemeine Studienberatung
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
C02 – Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)
Für eine orientierende Beratung zum Thema Pflege bzw. Pflegeorganisation in Ihrem (Studien-)Alltag steht Ihnen die Pflegelotsin der Universität Erfurt im Gleichstellungs- und Familienbüro gern zur Verfügung.
Aufgabe einer Pflegelotsin
Pflegelots*innen sind geschult, Ihnen als Kontaktperson eine erste Orientierung durch den „Pflegedschungel“ zu geben. So können Pflegelots*innen Ihnen einen ersten Überblick über gesetzliche Angebote, externe Anlaufstellen sowie Kooperationspartner*innen geben und damit bei Studierenden mit Pflegeaufgaben für Entlastung sorgen.
Pflegelotsin Universität Erfurt
Gleichstellungs- und Familienbüro
C03 - Lehrgebäude 1, Raum 0008
☎ +49 361 737-5065
[email protected]
Das Projekt „Pausentaste“ ist ein Angebot für junge Erwachsene, Jugendliche und Kinder, die sich um ihre Familienmitglieder kümmern. Hintergrundinformationen zu Studierenden mit Pflegeaufgaben gibt es hier.
Die Initiative des Bundesfamilienministeriums informiert auf der Webseite www.pausentaste.de über (Online-) Beratungsangebote, Projekte und Selbsthilfe.
Hier gelangen Sie zum Flyer Pausentaste
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, insbesondere wenn Sie nicht (mehr) dazu in der Lage sind.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann jede Person bereits im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtliche Betreuungsperson bestellen soll. Diese Betreuungsperson hat die Angelegenheiten des bzw. der Betroffenen rechtlich zu besorgen. Dem betreuten Menschen soll damit die weitere Teilhabe und Teilnahme am öffentlichen Leben und am Rechtsverkehr ermöglicht werden. Er soll im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten können.
Patientenverfügung
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen.
Nähere Informationen, Formulare sowie Textbausteine für eine Patientenverfügung finden Sie hier.